Aktuelle Informationen

Baden-Württemberg hat eine Ausnahmebestimmung für Einreisende aus Grenzkantonen (die beiden Appenzell, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich). Diese dürfen für weniger als 24 Stunden weiterhin frei einreisen.

Komplizierter wird es für Einreisende, die sich in den übrigen Kantonen aufgehalten haben. Denn auch für Einkaufstouristen gilt die 14-tägige Quarantänepflicht. Einkaufen ist Stand heute also höchstens mit einem negativen PCR-Test möglich. Ausnahmen gelten, wenn sich eine Person in den letzten 14 Tagen weniger als 48 Stunden in einem Risikokanton aufgehalten hat. Geplant ist, dass die Ausnahme für Kurztrips ab dem 8. November für ganz Deutschland gilt. Die Quarantänepflicht soll zudem von 14 auf zehn Tage verkürzt werden. Dafür soll der Corona-Test erst nach 5 Tagen von der Quarantäne entbinden.

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