Die Rückerstattung der MwSt. bei Ausfuhr von Waren aus Deutschland ist für die Händler NICHT obligatorisch. Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihr Händler einer Rückerstattung zustimmt. Sie sparen sich so evtl. eine Menge Arbeit.
Stimmt der Händler einer Rückerstattung zu, brauchen Sie eine ordnungsgemässe Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Dazu brauchen Sie einen ausgefüllten Ausfuhrschein, den Sie in allen Shops beziehen, oder direkt hier downloaden können.
Den Warenausfuhrschein müssen Sie am Zoll abstempeln lassen, die Ware gegebenenfalls verzollen. Den abgestempelten Ausfuhrschein schicken Sie an den Händler, der Ihnen den Betrag gutschreibt oder zurückerstattet.
FAQ – Was sie schon lange mal wissen wollten ...
Wie kann ich die 19% MwSt. einfordern?
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