ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem EPS Europaketshop Fuat Bulut, Döttinger Str. 13, 79761 Waldshut, mit weiterer Geschäftsstelle: Am Buchrain 2, 79713 Bad Säckingen (im Folgenden EPS genannt) und ihren an den Dienstleistungen gemäß Ziff.2 dieser AGB von EPS interessierten Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt). Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die EPS seinen Auftraggebern erbringt bzw. besorgt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die sowohl in den Geschäftsstellen von
EPS Döttinger Str. 13, 79761 Waldshut und in der Feldgrabenstraße 3, Am Buchrain 2, 79713 Bad Säckingen, ausliegt, wo sie zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden können,
als auch in die Homepage von EPS unter www.europaketshop.ch eingestellt ist. Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Auslage in der Geschäftsstelle und/oder nach Einstellung in die Homepage von EPS schriftlich widersprochen wird, wobei bei zeitlichen Abweichungen der spätere Termin der Bekanntmachung für den
Fristbeginn maßgeblich ist. Etwa entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB durch den online gestellten Registrierungsantrag des Auftraggebers und dessen Annahme gemäß Ziff. 1.2, 3. Absatz dieser AGB zustande. Dieser Antrag beinhaltet gleichzeitig die Erteilung der Vollmacht für EPS, die Leistungen gemäß 2.1 und 2.2 dieser AGB für den Auftraggeber zu erbringen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen gegen zwingendes Recht verstoßen, so gilt vorrangig Ziff. 10.2 dieser AGB und nachrangig das Gesetz. Im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis entsteht ausschließlich durch online-Registrierung wie folgt: Es wird das auf der Homepage von EPS befindliche Registrierungs-Formular vom Auftraggeber mit allen für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten des Auftraggebers ausgefüllt und mit
seiner Einverständniserklärung mit diesen AGB einschließlich der Empfangs-Vollmachterteilung an EPS abgesendet. Mit Eintreffen der anschließenden Bestätigung der Annahme der Registrierung seitens EPS per E-Mail mit Bekanntgabe der Kundennummer beim Auftraggeber ist das Vertragsverhältnis auf der Basis dieser AGB zu Stande gekommen.

1.3 EPS behält sich vor, einen solchen Registrierungs-Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.4 Leistungen / Preise: Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Preis- und Leistungsübersicht von EPS sobald diese von EPS in seine Homepage eingestellt wird.

1.5 EPS ist nicht verpflichtet, nicht nach dem üblichen Standard verpackte oder nicht den einschlägigen Verpackungsvorschriften entsprechende Sendungen anzunehmen und zu lagern. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) ergänzend.

1.6 EPS fungiert ausschließlich als Lieferadresse und in keinem Fall als Rechnungsadresse. Es ist ausdrücklich untersagt, EPS und dessen Geschäftsanschrift als Rechnungsadresse anzugeben. Ebenfalls darf keine der E-Mail- Adressen von EPS als Korrespondenzadresse für Dritte weiter- bzw. angegeben werden. EPS übernimmt weder die Weiterleitung von Nachrichten, welche an Auftraggeber geschickt werden (Post/Fax/E-Mail/SMS), noch werden irgendwelche Abklärungen gleich welcher Art mit betriebsfremden Versendern vorgenommen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen zieht die Sperrung der Kundennummer und Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich.
Schäden, die durch Zuwiderhandlung seitens des Auftraggebers gegen dieses Verbots EPS entstehen, sind von dem Auftraggeber, der hierfür verantwortlich ist, zutragen.


2.Leistungsbeschreibung

2.1 EPS übernimmt die Annahme, die Lagerung und die Übergabe von Sendungen und Lieferungen im Auftrag und im Namen des Auftraggebers entsprechend der mit dem
Registrierungsantrag gem. Ziff. 1.2 dieser AGB erteilten Vollmacht.

2.2 Der Auftraggeber beauftragt EPS, für ihn in seinem Namen und auf seine Rechnung alle Sendungen und Lieferungen, die von Versendern, Zustellern und Lieferanten an den Auftraggeber c/o EPS adressiert sind und die den Anforderungen dieser AGB entsprechen, anzunehmen, bei sich zu lagern und bei ausreichender Legitimation gem. nachstehend Ziff. 2.3 dieser AGB an den Auftraggeber und/oder seine(n) Bevollmächtigten auszuhändigen

2.3 Der Auftraggeber hat sich bei der Abholung dieser Sendungen durch ein amtliches Ausweispapier und durch Nennung seiner Kundennummer als Empfangsberechtigter auszuweisen. Bevollmächtigte des Auftraggebers haben zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers vorzulegen soweit eine solche nicht bei EPS hinterlegt ist. Der Erhalt ist schriftlich zu bestätigen.

2.4 Das Entgelt für die Leistungen des EPS als Adress- oder Depot-Service sind bei Abholung in bar, per EC-Karte oder PayPal – unter Übernahme der PayPal-Gebühren durch den Auftraggeber - zu entrichten, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.


3. Vollzug des Vertragsverhältnisses

3.1 Jeder Einzel-Auftrag gilt mit der Übergabe der betreffenden eingelagerten, an den Auftraggeber c/o EPS adressierten Sendung an den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten als durchgeführt.

3.2 EPS ist berechtigt, bei Übernahme einer Sendung vom betreffenden Zusteller (Lieferanten) und/oder vom Auftraggeber zwecks Feststellung, ob es sich um eine bedingungsgerechte
Sendung handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigern der Zusteller (Lieferant) und/oder der Auftraggeber die Auskunft oder ist die Auskunft nicht
rechtzeitig einholbar, so ist EPS, unter folgenden Voraussetzungen berechtigt, diese Sendungen zu öffnen und auf ihren Inhalt zu untersuchen:
- um den Inhalt beschädigter Sendungen zu sichern,
- um den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
- um körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen oder Sachen ausgehen.

3.3 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses seitens des Auftraggebers ist nach Anlieferung von an diesen adressierten Sendungen bei EPS und deren Annahme durch EPS ausgeschlossen.

3.4 Wird das Akzeptieren der Vollmacht (betreffend Annahme der Pakete) per Unterfertigung des Kunden von Kunden abgelehnt, ist EPS zur Ausgabeverweigerung an den Kunden berechtigt und wird die Sendung folglich an die Absenderadresse retournieren. Sollten in einem solchen Falle Kosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Sie werden von EPS zusammen mit einer Aufwandspauschale dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


4. Bedingungsgerechte Sendungen

4.1 EPS übernimmt und lagert alle Sendungen, für die ausdrücklich ein schriftlicher Auftrag mit Annahmevollmacht vorliegt und die der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie den gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen. Eine Ausnahme hiervon stellt bei Neukunden die erstmalige Zustellung von Sendungen dar. Hier wird die schriftliche Vollmacht beim Erstbesuch des Kunden vorbereitet und unterzeichnet. Diese Sendungen können daher von EPS ohne schriftliche Vollmacht aufgrund der Anmeldung bzw. Erstauftrags seitens des neuen Auftraggebers entgegengenommen werden.

4.2 Briefe werden von EPS, sofern es sich erkennbar um Werbepost handelt, kostenfrei übernommen und für einen Zeitraum von längstens 8 Wochen eingelagert. Es erfolgt keine Information an den Auftraggeber. Sollten diese Briefe nicht durch den Auftraggeber abgeholt werden, ist davon auszugehen, dass es sich um Werbepost handelt. Diese Briefe werden der deutschen Post übergeben, damit diese sie an den Absender retourniert. Sollte die deutsche Post die Rücknahme verweigern, werden diese von EPS vernichtet.


5. Haftung und Versicherung

5.1 Für die Beschaffenheit und/oder den Inhalt der an EPS gelieferten und von Mitarbeitern von EPS angenommenen Sendungen haftet EPS nicht, es sei denn etwaige Beschädigungen
wurden von EPS und/oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.

5.2 EPS haftet auch nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen. Die Haftung für andere als Güterschäden ist der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf das Dreifache des Lagerentgeltes, welches für die betreffende Sendung berechnet wurde.

5.3 Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen EPS durch den Auftraggeber ohne Einwilligung von EPS ist ausgeschlossen. Etwaige Schäden werden
von der Haftpflichtversicherung von EPS bearbeitet und gegebenenfalls reguliert.

5.4 Der Haftung von EPS beschränkt sich auf den zeitlichen Verantwortungsbereich beginnend mit der schriftlichen Annahmebestätigung der Sendung durch EPS bei der Anlieferung und
endend sobald diese Sendung das EPS Betriebsgebäude verlässt und/oder mit der schriftlichen Übernahmebestätigung seitens des Auftraggebers.


6. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung / nicht identifizierbare Sendungen

6.1 EPS ist nicht verpflichtet. Sendungen mit offensichtlichen Beschädigungen ohne nachweisliche Schadensscannung anzunehmen. Die Abklärung von Schadensfällen, welche
angelieferte Sendungen betreffen, fällt nicht in den Aufgaben- bzw. Pflichtenbereich von EPS. Sie muss seitens des Auftraggebers mit dem jeweiligen Versender bzw. dem beauftragten
Lieferanten abgewickelt werden. EPS erklärt sich nur bereit, sofern ein geeignetes Dokumentationsgerät vor Ort zur Hand ist, Fotos von der beschädigten Sendung zu machen
und diese dem Auftraggeber gegen Aufwandsentschädigung zur Verfügung zu stellen.

6.2 Alle Schäden an Sendungen und/oder Lieferungen sind, auch wenn äußerlich nicht erkennbar, unverzüglich der zuständigen Betriebsstelle von EPS zu melden und schriftlich zu
protokollieren.

6.3 Alle eventuellen Schadenersatzansprüche gegen EPS verjähren spätestens nach 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sendung an den Auftraggeber oder dessen
bevollmächtigten Vertreters.

6.4 Kann eine Sendung keinem Auftraggeber zugeordnet werden, so wird EPS mit den ihm zur Verfügung stehenden logistischen Mitteln versuchen, den Auftraggeber zu ermitteln. Die dabei EPS entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zusätzlich zum Leistungsentgelt zu tragen. Gelingt die Ermittlung des Empfängers (Auftraggebers) nicht, so wird diese Sendung für die Dauer von 6 Monaten ab Übernahme gelagert. Nach Ablauf der sechsmonatigen Lagerfrist geht der Inhalt dieser Sendung in das Eigentum von EPS über. Dieser ist berechtigt, den Inhalt der Sendung zur Abdeckung aller ihm zustehenden Leistungsentgelte und in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu verwerten.

6.5 Wird die mit einem Auftraggeber vereinbarte Lagerdauer von 6 Monaten überschritten und liegt kein Auftrag für die Verlängerung der Lagerdauer vor, so gilt für diese Sendungen
ebenfalls der Eigentumsübergang nach vorstehend Ziff. 6.4.


7. Sendungsannahme / Nachnahme- und «Unfrei»-sendungen/ Annahmeverweigerung

7.1 Die Annahme von „Unfrei“- und/oder Nachnahmesendungen bedarf der vorherigen Absprache zwischen EPS und dem jeweiligen Auftraggeber, die in der Regel die Vereinbarung
von Vorauskasse beinhalten muss.

7.2 Folgende Sendungen / Lieferungen dürfen ausdrücklich nicht an c/o EPS gesendet werden, wobei die Verantwortung bei Nichtbeachtung dieses Verbotes ausschließlich beim jeweiligen
EPS-Auftraggeber liegt:
a) Sendungen, deren Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Lagerung nationalen Gefahrengutvorschriften unterliegt und/oder mit besonderen Auflagen verbunden ist.
b) Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen Auslaufen geschützt ist.
c) Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen und nicht ausreichend verpackt sind.
d) Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.

7.3 Ist Gefahr im Verzug, veranlasst durch eine an c/o EPS gelieferte Sendung, ist EPS berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers alle Maßnahmen zu ergreifen, welche nach besten Wissen von EPS geeignet sein können, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern.


8. Mails, SMS und Empfangsbenachrichtigungen

8.1 Die Auftraggeber von EPS werden gemäß der von ihnen gewählten Benachrichtigungsform über den Eingang einer an sie adressierten Sendung informiert, sobald diese in das System von
EPS aufgenommen wurde. Eine Benachrichtigung kann per E-Mail, telefonisch und/oder per SMS erfolgen. EPS behält sich eine Zeitspanne von mindestens 24 Stunden zwischen
Eintreffen einer Sendung und Ausgang der E-Mail- bzw. SMS-Benachrichtigung vor. Eine Benachrichtigung per Telefon (Anruf) kann gegebenenfalls später erfolgen. Briefsendungen
werden gem. vorstehend Punkt 4.2 behandelt.

8.2 EPS übernimmt keine Haftung für den ordnungsgemäßen Zugang der Benachrichtigung an die angegebenen E-Mail-Adressen und/oder Mobiltelefonnummern. Es besteht kein Anspruch
auf Rückzahlungen, Gutschriften oder sonstige Rückvergütungen wegen angeblicher oder tatsächlicher „Nichtzustellung“ von Benachrichtigungen.

8.3 Weiter stellen EPS bzw. dessen dazu beauftragte Unternehmen SMS ausschließlich an Nummern von Netzbetreibern zu, welche den Empfang europaweiter SMS unterstützen. Der
Auftraggeber hat sich bei seinem Netzbetreiber diesbezüglich zu erkundigen und den Benachrichtigungsservice dementsprechend zu wählen.

8.4 E-Mail-Benachrichtigungen werden ausschließlich an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet. Um eine Zustellung zu ermöglichen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die E-Mail-Adresse von EPS, von der die Benachrichtigungen automatisch generiert und versendet werden, auf der Liste der „sicheren Absender“ für seine E-Mail-Adresse befindet.

8.5 Änderung der Benachrichtigungsform, von E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie aller weiteren Auftraggeber-Daten in der Kartei von EPS können und müssen ausschließlich vom
Auftraggeber unter dessen Aufsicht und in dessen Verantwortung online auf dessen EPSAccount vorgenommen werden.

8.6 Alle SMS- und Email-Nachrichten von EPS an die Auftraggeber, sowie daran angehängte Dateien werden in nicht gesicherter Form übermittelt und können vertrauliche Informationen enthalten, die ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt sind. EPS übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht an den richtigen Adressaten. Jedweder Gebrauch durch nicht berechtigte Dritte ist verboten. Sollte ein Auftraggeber eine Nachricht erhalten, die erkennbar nicht für ihn bestimmt ist, ist er verpflichtet, den Absender zu verständigen und diese Nachricht mit sämtlichen Anhängen vollständig aus seinem System zu löschen.


9. Datenschutz, Datenspeicherung und Datenweitergabe

9.1 EPS setzt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit elektronische Mittel ein und speichert zum Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis die bei der Registrierung gemäß Ziff. 1.2 dieser AGB vom Auftraggeber bekanntgegebenen Auftraggeberdaten – insbesondere Name, Anschrift und Kommunikationsdaten des jeweiligen Auftraggebers - soweit und solange diese für die Erfüllung der Pflichten von EPS aus dem Vertragsverhältnis mit den Auftraggebern benötigt werden.

9.2 Alle Auftraggeberdaten werden von EPS gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-
Grundverordnung, behandelt.

9.3 EPS ist berechtigt, unter folgenden Voraussetzungen diese Auftraggeberdaten weiterzugeben:
a) Ein Versender und/oder Lieferant oder deren Inkassobüro oder Rechtsanwalt weist ein berechtigtes Interesse nach, wie z.B. für die Versendung einer Mahnung an eine bei EPS geführte Auftraggeberadresse oder
b) Behörden ermitteln im Zusammenhang mit dem Postservice von EPS gegen den Auftraggeber.


10. Schriftform / Nebenabreden / abweichende Vereinbarungen / Teilwirksamkeit / Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

10.1 Nebenabreden und Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.

10.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die gesetzeskonform ist und in ihrem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

10.3 Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit EPS der Geschäftssitz von EPS. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person, ist Gerichtsstand bei dem für EPS
zuständigen Gericht. EPS ist aber berechtigt, Auftraggeber auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand 07.03.2018

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